Schwedenhaus.de
Baubeschreibung * Stand: 24.Januar 2010
Bau- und Leistungsbeschreibung - Ausbauhaus » fast fertig«
Download als PDF
1. ) Planungsunterlagen: Es werden dem Bauherren alle für die Beantragung der Baugenehmigung bzw. der Bauanzeige des Wohngebäudes notwendigen Zeichnungen und Berechnungen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen der örtlichen Gegebenheiten ( Lageplan, Flurkartenauszug, Antragsformulare, Auszug aus dem Höhenkataster - falls notwendig - , Auszug aus dem B-Plan etc. ) sind vom Bauherren auf seine Kosten zu besorgen. Der bauvorlagenberechtigte Architekt stellt den Bauherren den kompletten Satz der Bauantragsunterlagen zur Unterschrift zur Verfügung. Die Kosten der Gebühren der Baugenehmigung trägt der Bauherr. Vor Baubeginn erfolgt - auf Wunsch der Bauherren - eine Grundstücksbesichtigung. Der Bauherr stellt die auflagenfreie Baugenehmigung zur Einsichtnahme nach Erhalt in Kopie zur Verfügung.

2.a.) Erdarbeiten ( bei Gebäuden ohne Keller ) bauseits: Abschieben des Mutterbodens im Bereich des Baukörpers zuzüglich Arbeitsfläche von ca. 1 m umlaufend um den Baukörper bis ca. 30 cm Tiefe und seitlicher Lagerung. Es wird bauseits ein ca. 20 cm starkes Kiesbett nach den statischen Erfordernissen eingebracht. Eine Druckfestigkeit des Bodens von 200 KN/m² wird vorausgesetzt.
Alle Leerrohre, die der Ent- und Versorgung des Hauses dienen sind in das Kiesbett einzubringen. Diese werden auf dem kürzesten Wege unterhalb des Fundaments vom HWR bis ca. 50 cm heraus - geführt bzw. in den HWR eingeführt. Die Abwasserleitungen einschließlich etwaiger Revisionsöffnungen werden auf dem kürzesten Wege vom HWR unterhalb der Bodenplatte bis ca. 50 cm vor die Gebäudewand bauseitig verlegt.

2.b) Erdarbeiten ( bei Gebäuden mit Keller): Der Bodenhaushub erfolgt im Bereich des Baukörpers mit seitlicher Lagerung bis ca. 15 m von der Baugrube entfernt.

3.a.) Gründung mit Heizsystem im Erdgeschoß mit ENERGIE-SPAR-SOHLE ( KLIMA- BODENPLATTE) ( bei Gebäuden ohne Keller) : Auf das bauseits fertig erstellte Kiesbett wird unterhalb der Grundfläche des zu errichtenden Hauses eine Energiesparsohle gegen eindringende Kälte aus dem Erdreich eingebracht. Faserverstärkte Randelemente werden als Sockel montiert. Das Heizsystem wird entsprechend dem Wärmebedarf errechnet als Wasser führende Schläuche auf die Dämmplatten montiert. Für das Erdgeschoss sind 4 Heizkreise vorgesehen. Sind weitere Heizkreise auf Wunsch oder aufgrund von technischer







Anforderung notwendig, trägt die Kosten hierfür der Bauherr. Die Regelung der Heizkreise erfolgt nach Absprache mit den Bauherren über Raumthermostate. Die Stahlbewehrung ergibt sich aus den statischen Berechnungen und wird mit entsprechendem Beton als Sohlplatte vergossen. Die Oberfläche wird glatt gezogen. Diese Energiesparsohle ist für alle Energiequellen und für alle handelsüblichen Bodenbelege geeignet.
3.b.) Kellergründung: Kellerwände, Kellerdecke: Herstellen einer Sauberkeitsschicht auf der Baugrundsohle. Einschalung der Bodenplatte, Einbringung der Bewehrung nach statischen Erfordernissen und betonieren. Erstellen der Kellerwände nach statischen Erfordernissen aus Kalksandstein. Andere Materialien auf Wunsch ( ev. gegen Aufpreis ) möglich. Die Außenwände sind ca. 24 cm stark, nicht- tragende Wände Innenwände 11 cm. Alle Wände Seite 2/7 erhalten einen Fugenglattstrich. Die lichte Raumhöhe beträgt 225 cm. Die Kellerbodenplatte wird gegen aufsteigende Feuchtigkeit waagerecht mit einem zweimaligen Sperranstrich versehen. Die Außenwände erhalten eine vertikale Sperrung gegen Erdfeuchte auf der Basis von mineralischen Dichtschlämmen. Der Keller wird standard- gemäß in vier Räume aufgeteilt. Jeder außen liegende Raum erhält ein Kellerfenster aus weißem Kunststoff. Wenn gewünscht wird vor jedes Fenster ein Lichtschacht montiert ( Aufpreis ) . Jeder Raum erhält eine Brennstelle und eine Schalter-Steckdosenkombination auf Putz. Die Kellerdecke wird als Holzbalkendecke mit Volldämmung erstellt. Andere Kellerdecken möglich, u. U. Aufpreis.
Haus in Holz-Rahmenkonstruktion ( Holz-Tafelbauweise )

Voraussetzungen der Ausführung:
Nachfolgend aufgeführte Voraussetzungen sind vom AG sicherzustellen und verursachen andernfalls Mehrkosten:

- Befahrbarkeit des Zufahrtweges (4,20 m Durchfahrtshöhe, 3,50 m Breite) zum Kranstandplatz für Autokran (ca. 50 t) und für schwere Fahrzeuge.
- Der Kranstandplatz muss befestigt, eben planiert und geräumt sein. Eventuell dadurch entstehende Kosten müssen vom AG getragen werden.
- Bei einer erforderlichen Kranauslegerlänge von mehr als 22 m, und bei Spezial-Kranfahrzeugen, gehen die anfallenden Kosten ebenfalls zu Lasten des AG. ( Reihen- und Doppelhäuser )
- Entfernung der Freileitungen und Bäume im Schwenkbereich des Autokrans. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des AG.

Raumhöhen: Die lichten Raumhöhen ( Wandhöhen) betragen für das EG 250 cm und für das DG 240 cm ( Wandhöhen ) ab Oberkante Fertigfußboden ( ohne Beläge ) bis Unterkante Gipskarton im darüber liegenden Geschoß, andere Raumhöhen bitte auf Anfrage.

1. Außenwände
Die tragenden Außenwände des Hauses werden gemäß statischer Berechnung als Holz-Rahmenkonstruk- tion im Tafelbauweise hergestellt. Der Wandaufbau von innen nach außen ist wie folgt:

- 12,0 mm Gipskartonplatten, alt. Fermacell in Küche / hinter Schornsteinzug (Aufpreis)
- 12 mm Spanplatte - Platte
- 30 x 50 Lattung - Installationsebene mit innenliegender
- 50 mm Mineralwolle, Rockwool
- 12 mm OSB-Platte
- 50 x 150 mm ( statikabhängig ) Holzrahmenkonstruktion, Kiefer mit innenliegender





- 150 mm Mineralwolle, Rockwool,
- Folie Tyvek, diffusionsoffen
- Imprägnierte Latten 30x50
- Senkrechte Holzpanelle - sägerauh - Nut-Feder - 29 x 146 mm mit Umfassungsbrettern an den Fenstern, Fenstertüren, Haustüren und an allen 4 Hausecken
- Alle Hölzer bleiben Natur belassen oder mit zweimaligem Endanstrich von außen und einem Schutzanstrich von der Innenseite in Original Schwedenfarbe
Alternativ:
Putz - Fassade (Aufpreis )
Wärmedämmsystem bestehend aus:
- 12,5 mm Gipskartonplatte
- 12 mm Spanplatte
- 50 x 50 mm Lattung mit innen liegender Dämmung aus Mineralwolle
- 12 mm OSB - Platte ( luftdicht verklebt )
- 50 x 150 mm Holzständerwerk mit innen liegender Dämmung aus Mineralwolle
- 12 mm Fermacellplatte
- Dispersionsklebstoff
- 50 mm Styropor gedübelt
- Spachtelmörtel
- Glastextilgitter
- Grundanstrich
- Grundputz
- 3,0 mm Mineralputz- weiß oder andersfarbig ( Aufpreis )

Andere Sichtfassaden wie Verblendmauerwerk, » Fachwerk« - Fassade sind möglich, Preise bitte auf Anfrage.
2. Innenwände
- 12,5 mm Gipskartonplatte; hinter Küchenzeile und Schornsteinzug Fermacell möglich
- 12 mm Spanplatte
- 100 mm Mineralwolle als Schalldämmung
- 50 x 100 mm Holzrahmenkonstruktion (tragende Wände), 50 x 80 mm (nicht - tragende Wände), Kiefer (statikabhängig)
- 12 mm Spanplatte
- 12,5 mm Gipskartonplatte, hinter Küchenzeile und Schornstein Fermacell möglich

3. Decke über EG und OG
Konstruktion von oben nach unten:
- 22 mm OSB - Platte
- 60 x 200 mm Trägerkonstruktion, (statikabhängig)
- 100 mm Mineralwolle als Schall- und Wärmedämmung
- ( bei nicht ausgebauten Dachgeschossen z. B. Bungalows 20 cm Dämmung )
- 0,2 mm PE Folie
- 30 x 60 mm Lattung Kiefer
- 12,5 mm Gipskartonplatte

4.1. Dach
Die Dachkonstruktion wird bei Häusern mit ausgebautem Dachgeschoss als Fertigteilelementen aus Kiefer unter Verwendung von Stahlverbindungselementen, auf Basis der statischen Berechnung nach DIN hergestellt.

Sichtbalkendecke über EG und in den Dachschrägen - wie Foto - sofern technisch machbar gegen Aufpreis möglich.

Das Wohnraum umschließende Dach ist von außen nach innen wie folgt aufgebaut:

Betondachziegel Braas, o.ä.; Frankfurter Pfanne, Standard-Farbe nach Wahl ( granit, ziegelrot, braun, dunkelbraun)
40 x 60 mm Dachlattung Kiefer
- 20 x 60 mm Konterlattung Kiefer
- diffusionsoffene Folie Tyvek
- 150 mm Mineralwolle als Wärmedämmung
- 80 x 200 mm Dachsparren
- 30 x 50 mm Latten
- 50 mm Mineralwolle als Schalldämmung
- 0,2 mm PE-Folie
- 12,5 mm Gipskartonplatte

Das Dach im Spitzbodenbereich kann sofern es technisch möglich ist, mit und/oder ohne Dämmung als Zusatzstauraum,ausgebaut werden. ( Zuwahl)

4.2. Dachüberstand Die Dachüberstände an der Traufe werden als Kastenverschalung in ca. 60 cm ( bzw. Masse nach Zeichnungen ) gefertigt; auf Wunsch und sofern auch machbar als sichtbare Sparren.
Die Unterschläge werden in Holzprofil-Verbretterung gefertigt und sichtbare Holzteile werden in weiß angestrichen geliefert.

4.3. Fenster, Terrassen- und Balkontüren

Als Standard werden Fenster und Balkontüren aus weiß-lackiertem Holz eingebaut mit innenliegenden Kreuz - Sprossen. Die Fenster sind aus Doppelisolierverglasung mit k-Wert = 1,1 W /1m2 K gefertigt, mit Lüftungsschlitzen nach Zeichnung. Fensteranzahl und - Öffnungen nach Zeichnung.

Fensterkonstruktion:
Alle einflügeligen Fenster sind mit Drehkippbeschlag versehen. Die Breite eines Einflügelfensters darf max. 1.200 mm betragen. Bei einer Fensterbreite über 1.200 mm wird ein zweiflügeliges Fenster eingebaut. Giebelfenster im Dachgeschoss können eine Breite bis zu 1400 mm aufweisen und werden dann als einflügelige Fenster geliefert.

Die zweiflügeligen Fenster können in folgender Ausführung sein: 1. mit fester Stütze (beide Flügel mit Drehkippbeschlag) 2. ohne Stütze (ein Flügel mit Drehbeschlag, der zweite mit Drehkippbeschlag) bis Rahmenbreite 1.200 mm. Terrassen- und Balkontüren sind mit Drehkippbeschlag ausgestattet. Ebenso alle Fenster nach Zeichnung. Dachfenster - Typ Velux oder ähnlich

Alle Terrassen- und Balkonfenster haben die Fensterbänke aus Aluminium mit Pulverlack endbehandelt, Farbe: weiß

4.4. Rollläden - Zuwahl ( muss vom Hersteller geprüft werden)
Die gewünschten Fenster des EG und OG erhalten Außenrollläden. Zu den Rollläden gehören weiße Führungsleisten aus Kunststoff, Rollladenhandbedienung (Band) wird in die Wand versenkt (außer Fenstern mit Festverglasung). Die Rollladenkästen sind wärmegedämmt. Die Bedienung ist manuell.


4.5. Fensterbänke
Außenfensterbänke sind aus Aluminiumblech in weiß. Zu den Fensterbänken gehören Seitenabdeckungen aus Aluminium oder Kunststoff.

Innenfensterbänke: Holz Natur, die Brüstungshöhen ergeben sich aus den Zeichnungen, Innenfensterbänke im Gäste-WC, Bad und Küche gehören zum Gewerk "Fliesenarbeiten". Innen- Fensterbänke sind aus Holz, unbehandelt: Überstand vor der Wand: EG: 5 cm, DG: 15 cm

4. 6. Dachrinnen und Fallrohre, aus rostfreiem Material in weiß oder Titan Zink; Bleche um den Schornstein herum in Farbe der Beton-Dachsteine ( nur bei in Frage kommenden Fällen ).

4.7. Dachbodentreppe mit Geländer auf dem Boden

4.8. Lehrrohre für die Elektro- Installationen werden i. d. R. im Herstellerwerk eingebaut

4.9. Zwischen Etagen kommt Blech als Wasserschenkel.

4.10 Haustüren für Haupteingang aus Holz, sind in weiß endlackiert mit einer Verglasung, Typ Porta oder gleichwertig ( nach Zeichnung ).

4.1.1. Carport/ Garage und Stauraum ( Zuwahl ) mit Flach- oder Satteldach nach Zeichnungen: Wandaufbau von außen nach innen 29 mm x 146 mm senkrechte Paneele, 30 x 50 mm Lattung,

Tragwerkskonstruktion aus 100 mm Holzständern ( bzw. nach statischen Erfordernissen ) ; PE - Folie, Lattung 30 x 50 mm , 29 mm x 146 mm senkrechte Holzpaneele

4.12.Garagentor nach Bemusterung und Aufwand

4.13. Türen:
Innentüren : Türblatt (l) glatt, weiß oder Kiefer natur

Haustüren für Haupt- und Nebeneingang sind aus Holz und in weiß endlackiert. Wo die Zeichnungen eine Verglasung zeigt, werden die Haustüren mit Kathedral- oder Klarglas geliefert.

4.14. Treppe: ( nur bei ausgebautem Dachgeschoss ) ( l ) : Klarlackierte Kiefer nach Herstellerwahl ; Außen liegendes Geländer (l), offene Konstruktion

5.) Heizung: Es wird eine Gas-Brennwert-Therme mit 120 l Warm- Wasserspeicher - deutsches Markenfabrikat entsprechend der Wärmebedarfsberechnung dimensioniert geliefert und eingebaut. Anschlüsse an die Wasser führenden Schläuche der KLIMA-BODENPLATTE sowie an die Plattenheizkörper im Dachgeschoß. Preise für andere Energiequellen außer Gas sowie andere Techniken bitte auf Anfrage. Marke Wolf oder ähnlich.

5.a. Schornsteinzug ( Aufpreis ) nach Zeichnung, -Kopfverkleidung nach Bemusterung. Marke Schiedel oder ähnlich.
6.) Warmwasserversorgung: Die Warmwasser-Versorgung wird durch den Warm-Wasserspeicher in der Küche, im Gäste-WC und im Bad im Dachgeschoß sichergestellt; je 1 Anschluss
7.) Sanitärinstallation: Wasserleitungen ab HWR werden mit den erforderlichen Formstücken versehen und über das Dach entlüftet.
HWR: Im Hauswirtschaftsraum wird ein emailliertes Stahlausgussbecken oberhalb der Sielanschlusshöhe montiert; es erhält einen Zapfhahn mit Schlauchverschraubung. Für den Anschluss einer Waschmaschine ist ein weiterer Wasserhahn vorgesehen.
Außen: Im Außenbereich vor dem HWR wird ein Zapfhahn mit Schlauchverschluss montiert, der von innen absperr- und entleerbar ist.
Bad: Alle Objekte: Deutsche Markenwaren: 1 Stahlblecheinbauwanne, ca. 175 x 75 cm weiß oder in anderen Standardfarben, fertig montiert; zusätzlich, wenn im Bad vorgesehen 1 Duschwanne ca. 75 x 90 cm (bzw. ca. 80 x 80 cm ) Marke Kaldewei oder ähnlich. ; 2 Einzelwaschbecken ca. 65 x 48 cm aus weißem Porzellan bzw. anderen Standardfarben; 3 Einhandhebelmischbatterien. WC- Anlage wie Gäste-WC:
Gäste-WC: Alle Objekte: Deutsche Markenwaren: 1 WC- Anlage als Tiefspüler aus weißem Porzellan - bzw. anderen Standard-Farben, mit entsprechendem Spülkasten; 1 Waschbecken ca. 40 x 35 cm aus weißem Porzellan - bzw. anderen Standard-Farben ; 1 Einhandmischhebelbatterie. Alle erwähnten Objekte werden fertig montiert. Weitere Formen und Farben, die nicht dem Standard entsprechen, sind gegen Aufpreis möglich.
Küche: In der Küche wird ein Warm- und Kaltwasseranschluss mit entsprechender Anschlussmöglichkeit für einen Geschirrspüler geliefert und mit einer Kalt-/ Warmwassermischbatterie montiert

8.) Elektroarbeiten: Es werden alle Installationen ab Zähleruhr einschließlich der Zählertafel mit automatischen Sicherungen entsprechend den geltenden Vorschriften im HWR komplett montiert. Die Elektroinstallationen werden fachmännisch nach VDE-Richtlinien durchgeführt. Es werden weiße, auf Wunsch und ggf. gegen Aufpreis auch andersfarbige, Flächenkippschalter eingebaut. Die Deckenbrennstellen haben Lüsterklemmen. Alle Wohn- und Schlafräume haben je eine Deckenbrennstelle; Garderobe, Bad und WC zusätzlich eine Wandbrennstelle für einen Lampenanschluß. Die Außenbrennstelle neben der Hauseinganstür ist von der Diele aus, die Brennstelle im Terrassenbereich vom Wohnraum aus zu schalten.

Sofern ein Balkon vorgesehen ist, wird eine Außenbrennstelle für einen Lichtanschluss von innen schaltbar vorgesehen. Die Hausklingelanlage mit 2-Klang- Gong und Klingelknopf, Telefonleerrohr in der Diele und ein Antennenleerrohr werden mit eingebaut. Die Montage erfolgt in den Innenseiten der Außenwände bzw. in den jeweils für diese Zwecke offen gehaltenen Seiten der Innenwände, als auch unterhalb der Balkenlage bzw. in den Abseiten. Marke Busch & Jäger oder ähnlich.

Folgende Sicherheitssteckdosen sind im Leistungsumfang enthalten: Wohnzimmer 8, Esszimmer 4; Schlafzimmer 5, Kinderzimmer und weitere Räume je 3; Küche 4 und zusätzlich 1 GAD für den Elektroherd; je 1 für Kühlschrank; im HWR je 1 für Waschmaschine und Trockner.

Nicht enthalten im Leistungsumfang sind:
Bauwasser, Baustroms, Stellung eines Trockenklosetts sowie eines Bauschuttcontainers ; Gebühren der Baugenehmigung und - sofern behördlich erforderlich - eines Prüfstatikers sowie etwaige Rüstkosten. Kosten der inneren Erschließung des Grundstückes sowie Kosten für die Beantragung etwaiger Genehmigungen hierfür ; alle Kosten der Ver- und Entsorgung von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude trägt der Bauherr, ebenso die Kosten einer Vermessung des Grundstückes bzw. des Einmessens des Baukörpers.

Sonstiges
1. Der Bauherr trägt die Verantwortung für eine einwandfreie Zufahrt vom öffentlichen
Verkehrsnetz zur Baustelle für schwere LKW bis 40 Tons LKW und einer Achslast von 10 Tons, einer Länge von mindestens 18 m sowie einer Höhe von 4,50 m sowie einer Breite von 3,50 m ( evtl.: Baustrasse ); 2. Wasser- & Stromversorgung ( Baustrom 16 A - 380 V ) müssen spätestens am Tage vor Baubeginn an der Baustelle vorhanden sein. Der Stromanschluss muss mit « Euro- Kuppel « versehen sein. 3. Einen Container für alle Baureststoffe stellt der Bauherr und sorgt für die Entsorgung; ebenso stellt er ein Trockenklosett; 4. Kellerdecke, Fundament bzw. Bodenplatte /Kellerdecke darf bei Bauherrenleistung unter den tragenden Elementen keine gravierenden Höhendifferenzen ( + / - 5 mm ) haben. 5. Bei Reihen- und ev. Doppelhäusern: Die Tragfähigkeit für schwere LKW muss um das Haus herum in einer Breite von 4,0 m gewährleistet sein. 6. Das Fundament/ Die Kellerdecke muss 4 Tage vor Lieferung des Ausbauhauses fertig sein, eine Besichtigung/Abnahme bleibt vorbehalten. 7.) Am Bauplatz selbst muss eine 10 m x 10m große ebene und verdichtete Lagerfläche für das Ablagern von Bauteilen vorhanden sein, wofür der BH Sorge trägt. 8.) Im Bereichs des Bauköpers sowie um die Bodenplatte bzw. die Kellerdecke herum muss in einer Breite von 3 m umlaufend verfüllter, verdichteter und ebener Boden mit einer Druckfestigkeit von 200 KN/m² für das Aufstellen notwendiger Arbeitsgeräte vorhanden sein. 9.) Dem Bauherr wird dringend der Abschluss folgender Bauversicherungen empfohlen: a.) Bauwesenversicherung, b.) Bauherrenhaftpflicht- und c.) Gebäude-Rohbauversicherung; 9.) Der Bauherr legt rechtzeitig vor Baubeginn eine detaillierte Wegbeschreibung zum Baugrundstück vor.
2. Hinweis: Zeichnerisch und fotografisch dargestellte Details, wie z. B. Einrichtungsgegenstände,
Betten, sonstige ( Küchen- ) Möbel, Fliesen, Doppel- und Schiebetüren, Rundbadewannen etc. sowie deren Positionierung dienen lediglich der Anschauung und sind nicht Bestandteil der Leistung. Mit (l) gekennzeichnete Bauteile werden bauseits eingebaut. Ansprüche auf bestimmte Marken und/oder Herkunft der Hausbauteile und Ausbaugewerke hat der Bauherr nur bei schriftlicher Zusicherung. Zur Ausführungen von Abweichungen von dieser Baubeschreibung ist Schwedenhaus.de nicht verpflichtet. Sofern durch örtliche bzw. hoheitliche Bestimmungen des Kreises oder des Landes eine andere Art der Ausführung verlangt wird, die Mehrkosten verursacht, gehen diese zu Lasten des/der Bauherren. Dieses gilt auch für unter Umständen gesetzliche Vorschriften, die nach Vertragsabschluss in Kraft treten. Im Zweifelsfall gilt ausschließlich das hier schriftlich Vereinbarte vor den zeichnerisch und/oder auf sonstige Art und Weise in anderen Werbemitteln gemachten Angaben.



Ort: Datum:_________________________


Bauherr 1:__________________________           Bauherr 2:__________________________


Download als PDF